Das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht sind zentrale Bereiche des Wirtschaftsrechts.

Wir beraten und unterstützen Sie zu vielfältigen Fragen und Aufgabenstellungen, von der Wahl der passenden Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis zur Regelung einer Unternehmensnachfolge.

Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl außergerichtlich als auch vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich beispielhaft auf folgende Themen

  • Begleitung von Unternehmensgründungen und Umwandlungen

  • Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen

  • Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten sowie Gesellschaftern bzw. Aktionären von Personen- und Kapitalgesellschaften in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts

  • Begleitung und Vertretung bei Gesellschafterversammlungen

  • Vorbereitung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge

  • Liquidationen