In Sanierungs- und Restrukturierungsfällen und in Insolvenzverfahren sind Banken maßgebliche und wichtige Beteiligte. Durch unsere Tätigkeit in diesen Bereichen bestehen vielfältige Berührungspunkte zu Banken aller Sektoren, Privat- und Geschäftsbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Mit diesem Hintergrund erbringen wir Beratungsleistungen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung sowohl für Banken als auch für Bankkunden zu Aufgabenstellungen wie
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Vorbereitung, Gestaltung, Abwicklung und Beendigung von Darlehensverträgen
- Vorbereitung, Gestaltung, Abwicklung und Beendigung von Sicherungsverträgen
- Beratung und Begleitung bei Zwangsverwaltungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren
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Vertretung bei Streitigkeiten über die Beendigung von Darlehensverträgen und der Verwertung von Sicherheiten
Wir verfügen über eine umfassende Expertise bei Aufgabenstellungen im Bereich von Unternehmenskrisen und im Vorfeld einer Krise.
Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit der professionellen Durchführung von Insolvenzverfahren, in denen zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Branchen nachhaltig saniert worden sind, kennen wir die Themenstellungen in der akutesten Phase einer Unternehmenskrise.
Diese Erfahrung ermöglicht uns, auch außerhalb eines formellen gerichtlichen Verfahrens in frühen Krisenstadien ein Sanierungs- oder Restrukturierungsvorhaben verantwortlich zu begleiten. Durch das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht seit Anfang 2021 ein neues Instrumentarium zur Bewältigung von Krisen im Stadium der erst drohenden Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung.
Unsere Beratungskompetenz erstreckt sich beispielhaft auf folgende Bereiche:
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Krisenanalyse und Ursachenermittlung
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Prüfung des Vorliegens/Ausschlusses von Insolvenzeröffnungsgründen
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Vorbereitung, Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
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Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals
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Vorbereitung und Umsetzung von Umwandlungen, Abspaltungen, etc.
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Reorganisation und Effektivierung von Betriebsabläufen
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Verhandlungen mit Banken und Gläubigern wegen Sanierungsbeiträgen oder Moratorien
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Umfassende Vorbereitung und fachkundige Begleitung bei Verfahren nach dem StaRUG sowie bei Sanierungsinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung, ggf. auch unter dem gesetzlichen Schutzschirm nach § 270 d InsO
Das Insolvenzrecht ist nicht allein in der Insolvenzordnung niedergelegt, sondern findet sich als wichtiges Element des Wirtschaftsrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts in zahlreichen nationalen und internationalen Regelungswerken und betrifft vielfältige Themen und Aufgabenstellungen.
In diesem umfassenden Verständnis bildet das Insolvenzrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Aufgrund langjähriger Praxis in der Insolvenzverwaltung verfügen wir über große Erfahrung und Expertise, die es uns erlaubt, zu allen Fragen des Insolvenzrechts auch kompetente Beratungsleistungen zu erbringen.
Hierzu gehören unter anderem
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Vorbereitung und fachkundige Begleitung von Sanierungsinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung, ggf. auch unter dem gesetzlichen Schutzschirm nach § 270 d Insolvenzordnung
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Übernahme von Verantwortung als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigte
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Entwicklung und Umsetzung von Insolvenzplänen
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Vertretung von Gläubigerinteressen bei der Vereinbarung und Realisierung von Sicherungsrechten und bei der Wahrnehmung von Rechten in Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen
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Beratung von Unternehmensleitern zu besonderen Pflichten in der Krise
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Analyse zum Bestehen von (drohender) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
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Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung
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Interessenvertretung bei Haftungsfragen für Geschäftsleiter, Mitglieder von Aufsichtsorganen und Gesellschaftern
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Umfassende Beratung zu Themen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV)
Die professionelle Insolvenzverwaltung insbesondere von Unternehmen und unternehmerisch tätigen Einzelpersonen erfolgt innerhalb der Gesellschaft BGP Insolvenzverwalter.
Das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht sind zentrale Bereiche des Wirtschaftsrechts.
Wir beraten und unterstützen Sie zu vielfältigen Fragen und Aufgabenstellungen, von der Wahl der passenden Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis zur Regelung einer Unternehmensnachfolge.
Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl außergerichtlich als auch vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich beispielhaft auf folgende Themen
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Begleitung von Unternehmensgründungen und Umwandlungen
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Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
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Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten sowie Gesellschaftern bzw. Aktionären von Personen- und Kapitalgesellschaften in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts
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Begleitung und Vertretung bei Gesellschafterversammlungen
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Vorbereitung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
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Liquidationen
Wirtschaftsrechtliche Beratung hat stets steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Über die
können wir für Themen wie
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Unternehmensgründungen
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Umstrukturierungen
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(formwechselnde) Umwandlungen
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Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen
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Unternehmensnachfolge
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Liquidationsverfahren
ergänzend die steuerliche Gestaltungsberatung anbieten.
Besondere Expertise besteht für steuerliche Besonderheiten bei Unternehmenskrisen und zu Fragen der Schnittstellen zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht.
Daneben kann das vollständige klassische Leistungsangebot zu
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Lohn- und Finanzbuchhaltung
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laufende Steuererklärungen
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Erstellung von Abschlüssen
erbracht werden.
Zusätzliche Ressourcen und Expertise können bei Bedarf über unseren Kooperationspartner
bereitgestellt werden.
Themen des Grundstücksrechtes (insbesondere des Immobiliar-Sachenrechts) zählen zu den komplexen Aufgabenstellungen des Zivilrechts.
Wir verfügen über große Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet, nicht zuletzt erworben durch eine Vielzahl von Immobilientransaktionen, die im Rahmen von Insolvenzverfahren gestaltet und durchgeführt worden sind.
Wir unterstützen Sie insbesondere
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bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken u.a. durch Prüfung oder Gestaltung der entsprechenden Verträge
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bei der Durchführung oder Abwehr von Maßnahmen der Immobiliar-Zwangsvollstreckung
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bei einem Immobilienerwerb im Rahmen von Zwangsversteigerungen
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bei der Verwaltung von Immobilien für grundpfandrechtlich gesicherte Gläubiger, insbesondere Banken und Kreditinstitute auch außerhalb förmlicher Verfahren nach dem ZVG („kalte“ Zwangsverwaltungen)
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in Fragen des gewerblichen Mietrechtes sowohl in der Perspektive des Vermieters wie des Mieters einer Gewerbeimmobilie
Die zeitnahe Realisierung von Zahlungsansprüchen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Erhaltung der Liquidität eines Unternehmens.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Implementierung und Organisation eines effizienten Debitorenmanagements in Ihrem Unternehmen sowie die professionelle Weiterverfolgung rückständiger Zahlungsansprüche.
Dabei verfolgen wir Ihre Ansprüche unter Beachtung einer vernünftigen Kosten/Nutzen-Relation.
Häufig genügt bereits ein anwaltliches Mahnschreiben, um die Bezahlung zu bewirken.
Soweit erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll, werden Ansprüche gerichtlich weiterverfolgt und unter effizienter Nutzung von Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten realisiert.
Nicht immer führen Verhandlungen zu streitigen Fragen zum Ziel.
Dann kann die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen ein sinnvoller Weg der Konfliktlösung sein. Wir vertreten hier Ihre Interessen kompetent in wirtschaftsrechtlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten.
Wir verfügen über eine große Erfahrung in der Führung anspruchsvoller Gerichtsprozesse, die jedoch kein Selbstzweck sind. Kommt eine außergerichtliche Lösung nicht in Betracht, analysieren wir Chancen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung sowohl unter rechtlichen als auch unter wirtschaftlichen Aspekten und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.