Insolvenzverfahren werden unter Aufsicht des Insolvenzgerichts durchgeführt.
Das Gericht ist u.a. zuständig für die Entscheidung über Insolvenzanträge, also die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines Insolvenzantrages, für die Bestellung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters oder Sachwalters und für die Organisation und Durchführung von Gläubigerversammlungsterminen.

Der Insolvenzverwalter ist maßgeblich verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung eines Insolvenzverfahrens und steht insoweit unter der Aufsicht des Insolvenzgerichtes. Diesem gegenüber ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Auskünfte zum Verfahren zu erteilen und Rechnung zu legen. Der einzelne Gläubiger in einem Insolvenzverfahren hat keinen unmittelbaren Anspruch darauf, direkt von dem Insolvenzverwalter Auskünfte oder eine Rechenschaft zu erhalten; nicht am Verfahren beteiligte Personen oder Institutionen haben gar keine Informationsrechte zu Insolvenzverfahren, da diese in der Terminologie der Gerichtsorganisation „nicht öffentlich“ sind.

Innerhalb dieser Rahmenkonstellation ist es unser Anliegen, die Bearbeitung der uns übertragenen Insolvenzverfahren effizient und transparent zu gestalten.Wir bieten die Möglichkeit für Insolvenzgläubiger, über ein Gläubigerinformationssystem (GIS) online alle wesentlichen Informationen zu den Insolvenzverfahren zu erhalten, an denen sie beteiligt sind.

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhalten die zu diesem Zeitpunkt bekannten Gläubiger eine entsprechende schriftliche Information, mit der auch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) übermittelt wird.

Nach Einrichtung eines Nutzerkontos kann über die mitgeteilte PIN auf die Verfahrensdaten zugegriffen und Informationen zu dem jeweiligen Verfahren erlangt werden.

Über das GIS können auch Forderungen zur Aufnahme in die Insolvenztabelle online angemeldet werden.

Die abrufbaren Informationen sind nur für Verfahrensbeteiligte - insbesondere die Gläubiger - bestimmt und vor dem Zugriff nicht berechtigter Dritter zu schützen; hierfür sind die Zugangsberechtigten verantwortlich.