Informationen und Daten für Verfahrensbeteiligte
Insolvenzverfahren werden unter der Aufsicht des Insolvenzgerichtes bearbeitet. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht einzelne Auskünfte zu erteilen oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung zu erstatten. Die Informationspflicht gegenüber dem Insolvenzgericht bedeutet gleichzeitig, dass nicht jeder einzelne Beteiligte an einem Insolvenzverfahren individuelle Auskünfte beanspruchen kann. Darüber hinaus sind Insolvenzverfahren „nicht öffentliche“ Verfahren, so dass nur derjenige Zugang zu verfahrensinternen Informationen erhalten kann, der als Beteiligter ein rechtliches Interesse hat.
BGP Insolvenzverwaltungen strebt unter Berücksichtigung der geschilderten Zusammenhänge eine möglichst hohe Transparenz für die Beteiligten, insbesondere die Gläubiger, bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren an, so dass gegenüber dem Insolvenzgericht regelmäßig Sachstandsberichte erstattet werden und darüberhinaus für die Verfahrensbeteiligten ein internetbasiertes Informationssystem angeboten wird.