Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden die zu diesem Zeitpunkt bekannten Gläubiger angeschrieben und über die Verfahrenseröffnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung von Forderungen informiert.
Weitere Informationen zur Forderungsanmeldung erhalten Sie hier:

Die Forderungen sind schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

1.
Die Anmeldung kann online über das Gläubigerinformationssystem (GIS) erfolgen, hierzu müssen Sie ein Nutzerkonto anlegen und sich sodann über eine PIN anmelden. Die PIN wird Ihnen mit der schriftlichen Information über die Verfahrenseröffnung mitgeteilt; sollten Sie eine solche Information bei Verfahrenseröffnung nicht erhalten haben, können Sie diese per e-mail anfordern: mail@bgp-insol.de
Weitere Informationen zur Forderungsanmeldung über das GIS und den Zugang für die Online-Forderungsanmeldung erhalten Sie hier:

2.
Die Anmeldung kann mit dem hier abrufbaren Formular erfolgen, das unterschrieben an den Insolvenzverwalter geschickt werden muss. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, dieses Formular zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung einer Forderungsanmeldung per e-mail dem gesetzlichen Erfordernis nicht genügt, die Anmeldung schriftlich vorzunehmen, eine solche Anmeldung kann nicht berücksichtigt werden.

3.
Rechtsanwälte können die Forderungsanmeldung auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach beA vornehmen.