Themen des Grundstücksrechtes (insbesondere des Immobiliar-Sachenrechts) zählen zu den komplexen Aufgabenstellungen des Zivilrechts.
Wir verfügen über große Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet, nicht zuletzt erworben durch eine Vielzahl von Immobilientransaktionen, die im Rahmen von Insolvenzverfahren gestaltet und durchgeführt worden sind.

Wir unterstützen Sie insbesondere

  • bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken u.a. durch Prüfung oder Gestaltung der entsprechenden Verträge

  • bei der Durchführung oder Abwehr von Maßnahmen der Immobiliar-Zwangsvollstreckung

  • bei einem Immobilienerwerb im Rahmen von Zwangsversteigerungen

  • bei der Verwaltung von Immobilien für grundpfandrechtlich gesicherte Gläubiger, insbesondere Banken und Kreditinstitute auch außerhalb förmlicher Verfahren nach dem ZVG („kalte“ Zwangsverwaltungen)

  • in Fragen des gewerblichen Mietrechtes sowohl in der Perspektive des Vermieters wie des Mieters einer Gewerbeimmobilie