Bank- und Kreditsicherungsrecht

August 6, 2021

In Sanierungs- und Restrukturierungsfällen und in Insolvenzverfahren sind Banken maßgebliche und wichtige Beteiligte. Durch unsere Tätigkeit in diesen Bereichen bestehen vielfältige Berührungspunkte zu Banken aller Sektoren, Privat- und Geschäftsbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Mit diesem Hintergrund erbringen wir Beratungsleistungen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung sowohl für Banken als auch für Bankkunden zu Aufgabenstellungen wie Vorbereitung, Gestaltung, Abwicklung und Beendigung von Darlehensverträgen Vorbereitung, Gestaltung, Abwicklung und Beendigung von Sicherungsverträgen Beratung und Begleitung bei Zwangsverwaltungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren Vertretung bei Streitigkeiten über die Beendigung von Darlehensverträgen und der Verwertung von Sicherheiten

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Sanierung und Restrukturierung

Dezember 9, 2016

Wir verfügen über eine umfassende Expertise bei Aufgabenstellungen im Bereich von Unternehmenskrisen und im Vorfeld einer Krise. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit der professionellen Durchführung von Insolvenzverfahren, in denen zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Branchen nachhaltig saniert worden sind, kennen wir die Themenstellungen in der akutesten Phase einer Unternehmenskrise. Diese Erfahrung ermöglicht uns, auch außerhalb eines formellen gerichtlichen Verfahrens in frühen Krisenstadien ein Sanierungs- oder Restrukturierungsvorhaben verantwortlich zu begleiten. Durch das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht seit Anfang 2021 ein neues Instrumentarium zur Bewältigung von Krisen im Stadium der erst drohenden Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung. Unsere Beratungskompetenz erstreckt sich beispielhaft auf folgende Bereiche: Krisenanalyse und Ursachenermittlung Prüfung des Vorliegens/Ausschlusses von Insolvenzeröffnungsgründen Vorbereitung, Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals Vorbereitung und Umsetzung von Umwandlungen, Abspaltungen, etc. Reorganisation und Effektivierung von Betriebsabläufen Verhandlungen mit Banken und Gläubigern wegen Sanierungsbeiträgen oder Moratorien Umfassende Vorbereitung und fachkundige Begleitung bei Verfahren nach dem StaRUG sowie bei Sanierungsinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung, ggf. auch unter dem gesetzlichen Schutzschirm nach § 270 d InsO

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Insolvenzrecht

November 9, 2016

Das Insolvenzrecht ist nicht allein in der Insolvenzordnung niedergelegt, sondern findet sich als wichtiges Element des Wirtschaftsrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts in zahlreichen nationalen und internationalen Regelungswerken und betrifft vielfältige Themen und Aufgabenstellungen. In diesem umfassenden Verständnis bildet das Insolvenzrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Aufgrund langjähriger Praxis in der Insolvenzverwaltung verfügen wir über große Erfahrung und Expertise, die es uns erlaubt, zu allen Fragen des Insolvenzrechts auch kompetente Beratungsleistungen zu erbringen. Hierzu gehören unter anderem Vorbereitung und fachkundige Begleitung von Sanierungsinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung, ggf. auch unter dem gesetzlichen Schutzschirm nach § 270 d Insolvenzordnung Übernahme von Verantwortung als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigte Entwicklung und Umsetzung von Insolvenzplänen Vertretung von Gläubigerinteressen bei der Vereinbarung und Realisierung von Sicherungsrechten und bei der Wahrnehmung von Rechten in Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen Beratung von Unternehmensleitern zu besonderen Pflichten in der Krise Analyse zum Bestehen von (drohender) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung Interessenvertretung bei Haftungsfragen für Geschäftsleiter, Mitglieder von Aufsichtsorganen und Gesellschaftern Umfassende Beratung zu Themen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) Die professionelle Insolvenzverwaltung insbesondere von Unternehmen und unternehmerisch tätigen Einzelpersonen erfolgt innerhalb der Gesellschaft BGP Insolvenzverwalter.

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Gesellschaftsrecht/ Handelsrecht

Oktober 9, 2016

Das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht sind zentrale Bereiche des Wirtschaftsrechts. Wir beraten und unterstützen Sie zu vielfältigen Fragen und Aufgabenstellungen, von der Wahl der passenden Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis zur Regelung einer Unternehmensnachfolge. Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl außergerichtlich als auch vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich beispielhaft auf folgende Themen Begleitung von Unternehmensgründungen und Umwandlungen Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten sowie Gesellschaftern bzw. Aktionären von Personen- und Kapitalgesellschaften in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts Begleitung und Vertretung bei Gesellschafterversammlungen Vorbereitung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge Liquidationen

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Steuerrecht

April 9, 2016

Wirtschaftsrechtliche Beratung hat stets steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Über die

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