In Sanierungs- und Restrukturierungsfällen und in Insolvenzverfahren sind Banken maßgebliche und wichtige Beteiligte. Durch unsere Tätigkeit in diesen Bereichen bestehen vielfältige Berührungspunkte zu Banken aller Sektoren, Privat- und Geschäftsbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Mit diesem Hintergrund erbringen wir Beratungsleistungen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung sowohl für Banken als auch für Bankkunden zu Aufgabenstellungen wie

  • Vorbereitung, Gestaltung, Abwicklung und Beendigung von Darlehensverträgen

  • Vorbereitung, Gestaltung, Abwicklung und Beendigung von Sicherungsverträgen
  • Beratung und Begleitung bei Zwangsverwaltungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren
  • Vertretung bei Streitigkeiten über die Beendigung von Darlehensverträgen und der Verwertung von Sicherheiten